Glühwein – Beliebtes Saisongetränk mit langer Tradition
Wenn die Tage kürzer werden und die Temperaturen sinken, beginnt die Glühwein-Saison. Ob klassisch auf der Basis von Rot- oder Weißwein und neuerdings auch aus Roséwein oder als alkoholfreie Variante - das würzig-aromatische Heißgetränk ist von keinem Weihnachtsmarkt mehr wegzudenken.
Insbesondere hochwertige Winzerglühweine, die oftmals nach überlieferten Hausrezepten zubereitet werden, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Wie das Deutsche Weininstitut (DWI) erklärt, ist Glühwein keine Erfindung der Neuzeit: Seine kulturellen Wurzeln reichen weit in die Vergangenheit zurück.
Spurensuche im alten Rom
Wie die Historie des Weins selbst, lässt sich auch die Geschichte des Glühweins bis in die Antike zurückverfolgen. Im ältesten erhaltenen Kochbuch der römischen Antike, das Apicius (ca. 25 v. – 37 n. Chr.) zugeschrieben wird, findet sich ein Rezept für „Conditum Paradoxum“ – einen mit Honig und Gewürzen aromatisierten Würzwein.
Die Zutaten erinnern stark an heutige Glühweinrezepte: Zimt, Lorbeer, Sternanis, Koriander, Thymian und reichlich Honig wurden dem Wein zugesetzt, um ihn geschmackvoller und zugleich länger haltbar zu machen.
Hypocras und Claret – die Vorläufer des Glühweins
Auch in den folgenden Jahrhunderten erfreuten sich mit Gewürzen versehene Weine großer Beliebtheit. Da Gewürze damals kostbar und teuer waren, blieb der Genuss jedoch meist wohlhabenden Kreisen vorbehalten.
Im Mittelalter und in der Renaissance war der sogenannte Hypocras in ganz Europa beliebt – ein gewürzter, meist roter Wein, der sowohl kalt als auch warm getrunken wurde und als direkter Vorgänger des heutigen Glühweins gilt.
Typische Zutaten waren Zimt, Nelken, Ingwer, Kardamom, Muskatnuss und reichlich Zucker oder Honig. Hypocras war süß, würzig und aromatisch – er ähnelte einem Dessertwein und wurde häufig am Ende eines Festmahls serviert, um die Verdauung anzuregen.
Insbesondere in Frankreich war der Claret weit verbreitet, ein klarer, leicht gewürzter Weißwein, der in der Regel kalt getrunken wurde und eher ein Tafelgetränk als ein Dessertwein war. Im Mittelalter schrieb man den Gewürzweinen auch medizinische Heilkräfte zu.
Erstes überlieferte Glühweinrezept Deutschlands
Am 11. Dezember 1834 notierte August Raugraf von Wackerbarth das erste überlieferte Glühweinrezept in Deutschland. Dieses galt lange als verschollen und wurde erst Ende 2013 im Nachlass des Raugrafen im Sächsischen Hauptstaatsarchiv wiederentdeckt. Die Zutaten für das Heißgetränk: Pro Kanne (etwa ein Liter) vier Loth (1 Loth = ca. 16 g) Zimt, zwei Loth Ingwer, ein Loth Anis, ein Loth Granatapfel, ein Loth Muskatnuss, ein Loth Kardamom sowie ein Gran (ca. 60 mg) Safran – gesüßt mit Zucker oder Honig. Bis zur gewerblichen Produktion des Glühweins, wie wir ihn heute kennen, sollte es jedoch noch Jahre dauern.
Gewerblich hergestellter Glühwein
1956 ging Rudolf Kunzmann, der Vater des heutigen Inhabers der Weinkellerei Kunzmann aus Dasing, den Schritt, Glühwein als fertiges Produkt in Flaschen abzufüllen – damals in seinem Ein-Mann-Betrieb in Augsburg. Da es zu jener Zeit weinrechtlich verboten war, fertigen Wein mit Zucker und Gewürzen zu mischen, musste der Unternehmer zunächst einige Strafzahlungen leisten. Erst Ende der 1950er-Jahre wurde die Herstellung von Glühwein schließlich legalisiert.
Vom Gewürzwein bis zum Winzerglühwein
Einen Qualitätsschub erfuhr die deutsche Glühweinkultur, als zu Beginn der 2000er Jahre immer mehr Weinerzeuger ihre eigenen Glühweine oftmals nach überlieferten Hausrezepten und mit natürlichen Gewürzen im größeren Stil anboten. Sie wurden im Jahr 2012 erstmals als "Winzerglühwein" gesetzlich definiert. Die Angabe auf der Flasche garantiert, dass der Glühwein ausschließlich aus eigenen Weinen des Betriebes hergestellt wurde.
Die Herstellung von Rosé-Glühweinen hat der Gesetzgeber wegen der gestiegenen Nachfrage erst im Jahr 2022 zugelassen. Zuvor durften Glühweine nur aus Rot- oder Weißwein hergestellt werden. Rosé-Glühweine können sowohl aus Roséwein als auch aus einer Cuvée von Rot- und Weißwein produziert werden. Letzteres ist für die Herstellung von klassischen Rosé-Weinen selbst nicht zulässig.
Glühwein gesetzlich gesehen
Weinrechtlich betrachtet handelt es sich bei Glühwein um ein „aromatisiertes weinhaltiges Getränk“. Er darf ausschließlich aus Rot-, Weiß- oder Roséwein hergestellt, gesüßt und gewürzt werden. Der Zusatz von Alkohol ist ebenso verboten wie der von Wasser oder Farbstoffen. Der Alkoholgehalt muss mindestens 7 Volumenprozent und weniger als 14,5 Volumenprozent betragen.
Wird alkoholfreier Wein mit Glühweingewürzen versetzt, darf er nicht als „alkoholfreier Glühwein“ bezeichnet werden, sondern beispielsweise als „aromatisiertes Getränk aus alkoholfreiem Rotwein“. Die Angabe „Deutscher Glühwein“ bedeutet, dass die Grunderzeugnisse vollständig aus dem eigenen Land stammen.
Glögg, Vino Caliente, Kuhano Vino – Glühwein weltweit
Glühwein ist nicht nur in Deutschland beliebt. Auch in vielen anderen Ländern wie Schweden (Glögg), Frankreich (Vin Chaud), England (Mulled Wine), Spanien (Vino caliente) oder Kroatien (Kuhano Vino) genießt man das wärmende Getränk in unterschiedlichen Varianten, oftmals mit regional angepassten Zutaten.
Ansprechpartner/in
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Ernst Büscher
Pressesprecher