Wein-Impulse
Förderung für Weinfachhandel und Gastronomie
Wir unterstützen Sie!
Sie sind Weinfachhändler oder Gastronom mit Sitz in Deutschland und planen Veranstaltungen mit deutschen Weinen? Dann gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch den Deutschen Weinfonds AdöR.
Wer wird gefördert?
Weinfachhändler oder Gastronom mit Sitz in Deutschland. Voraussetzung: Sie haben in den vergangenen drei Jahren keine anderen Förderungen erhalten, die den Gesamtbetrag von 300.000 € übersteigen (Stichwort: DeMinimis).
Wie hoch ist die Förderung?
Im Rahmen der förderfähigen Veranstaltungen werden 50% der tatsächlich entstandenen Veranstaltungskosten erstattet bis zu einer maximalen Förderung von 1.000 € pro Betrieb und pro Kalenderjahr.

Was wird gefördert?
Veranstaltungen, bei denen der deutsche Wein im Mittelpunkt steht (z.B. Winzerabende, Hausmessen, Jahrgangspräsentationen etc. Die Veranstaltungen müssen in Deutschland stattfinden und sich an Endkunden richten. Die Veranstaltung muss grundsätzlich offen sein für alle Verbraucher (auch gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes) und nicht nur zugänglich für einen bestimmten Personenkreis. Förderfähig sind Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Weine aus Deutschland und aus mindestens drei deutschen Anbauregionen präsentiert werden. Um Letzteres zu gewährleisten können auch mehrere Veranstaltungen zusammengefasst werden (z. B. drei Winzerabende mit Winzern/Winzerinnen aus drei verschiedenen Regionen).

Wie kann ich die Förderung beantragen?
Leider geht es nicht ganz ohne Papierkram. Wir benötigen folgende Unterlagen VOR der Veranstaltung:
- Antrag mit Anmeldung der geplanten Veranstaltung(en)
- DeMinimis-Erklärung
Wir benötigen eine Bestätigung über die Höhe von Förderungen, die Sie aus öffentlichen Kassen in den vergangenen drei Jahren erhalten haben. Mehr zum Thema “DeMinimis” finden Sie hier.

Wie geht es nach dem Antrag weiter?
- Wir prüfen Ihre Angaben und bestätigen Ihnen die Förderung, falls alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Nach Durchführung der Veranstaltung bzw. bei mehreren Veranstaltungen nach Durchführung der letzten Veranstaltung, schicken Sie uns eine sog. Mittelanforderung. Diese muss eine Auflistung aller für die Förderung relevanten Kosten enthalten, die über entsprechende Rechnungsbelege nachgewiesen sein müssen.
- Nach Prüfung erstatten wir Ihnen den entsprechenden Förderbetrag.

Downloads
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Antragsformular (Test) PDF 2 MB
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Ansprechpartner:
Andreas Kaul, Ressortleiter Hotellerie, Restaurant und Fachhandel
Abteilung Handel und Gastronomie
Tel.: 06135 / 9323 - 207
E-Mail: Andreas.Kaul(at)deutscheweine.de